Allgemeine Informationen zur Europaministerkonferenz (EMK)
Die EMK wurde am 1./2. Oktober 1992 in Wildbad Kreuth als eigene Fachministerkonferenz gegründet. Nach Abschluss des Vertrags von Maastricht 1992 eröffnete die Gründung der EMK den Ländern neue Möglichkeiten der Mitsprache in europapolitischen Angelegenheiten. Zugleich wurde mit der Konstituierung der EMK der zunehmenden Bedeutung der Europäischen Union (EU) für die Länder Rechnung getragen.
Die Mitglieder der Europaministerkonferenz sind die von der jeweiligen Landesregierung benannten, für die Europaangelegenheiten zuständigen politischen Vertreterinnen und Vertreter.
Für eine effektive Wahrnehmung der europapolitischen Interessen der Länder auf Bundes- und EU-Ebene arbeitet die EMK mit dem Bundesrat, der Ministerpräsidentenkonferenz der Länder (MPK), den Fachministerkonferenzen der Länder und dem Ausschuss der Regionen (AdR-Ausschuss der Regionen-) zusammen. Überdies wird eine enge Zusammenarbeit mit dem Büro des Länderbeobachters, dem Auswärtigen Amt, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie den Vertretungen der Europäischer Kommission und des Europäischen Parlaments in Deutschland gepflegt.
Schleswig-Holstein hat zum 1. Juli 2023 den Vorsitz der EMK turnusgemäß von Sachsen-Anhalt übernommen. Vorsitzender der EMK ist damit bis Ende Juni 2024 Minister Werner Schwarz. Drei Sitzungen der EMK sind innerhalb des Vorsitzjahres von Schleswig-Holstein geplant. Zu den Sitzungen werden auch Vertreterinnen und Vertreter politischer Institutionen oder aus Wissenschaft und Wirtschaft für Impulse und Diskussionen eingeladen.
Weitere Informationen
Ausführlichere Informationen zur EMK finden Sie in der Broschüre, die anlässlich des 30-jährigen Jubiläums der EMK unter Vorsitz Sachsen-Anhalts erstellt wurde. Hier finden Sie die Geschäftsordnung der EMK.
Das Land Schleswig-Holstein hat am 1. Juli 2023 den Vorsitz der EMK vom Land Sachsen-Anhalt übernommen. Die nächste Sitzung wird am 12. Juni 2024 in Berlin stattfinden.
In der Geschäftsordnung der EMK sind Aufgaben und die Arbeitsweise der Konferenz niedergelegt. Ihre Aufgaben sind die Interessenvertretung der Länder in Europaangelegenheiten gegenüber dem Bundund der EU sowie die Abstimmung der europapolitischen Aktivitäten der Länder.
Die Mitglieder der Europaministerkonferenz sind die von der jeweiligen Landesregierung benannten, für die Europaangelegenheiten zuständigen politischen Vertreterinnen und Vertreter.
Die Beschlüsse der EMK können auch der Vorbereitung der Beschlussfassung des Bundesrats oder der MPK dienen. Pro Jahr finden bis zu drei Konferenzen auf politischer Ebene statt.
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